15.05.2025
AllgemeinRSa, RSb & Co: Was Unternehmen über Postzustellungen in Österreich wissen müssen
In der heutigen digitalen Welt, wo E-Mails und elektronische Kommunikation dominieren, bleibt der klassische Postversand dennoch ein unverzichtbares Element im Geschäftsalltag.
6 Min. Lesezeit

Postversand in Österreich: Ein umfassender Leitfaden zu RSa, RSb und anderen Postsendungen
Für Unternehmen und Startups ist das Verständnis der verschiedenen Postzustellungsarten von entscheidender Bedeutung, um rechtssicher und effizient zu kommunizieren. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Postzustellungsarten in Österreich, mit besonderem Fokus auf behördliche Briefe und deren Unterschiede.
RSa und RSb kurz erklärt:
RSa: Persönliche Zustellung, blauer Umschlag
RSb: Ersatzempfänger erlaubt, weißer Umschlag
Einschreiben ≠ behördliche Zustellung
Die Bedeutung des Postversands im digitalen Zeitalter
Auch wenn E-Mails und digitale Kommunikation mittlerweile zum Standard geworden sind, spielt die Post weiterhin eine zentrale Rolle im Unternehmensalltag. Besonders für offizielle Dokumente, behördliche Mitteilungen und rechtlich bindende Korrespondenz ist der physische Postversand nach wie vor unverzichtbar. Die Österreichische Post bietet verschiedene Zustellungsarten, die je nach Wichtigkeit und rechtlichen Anforderungen des Inhalts ausgewählt werden können.
Warum traditionelle Post im Geschäftsleben weiterhin relevant ist
Trotz Digitalisierung bietet die physische Post entscheidende Vorteile:
Rechtssicherheit bei der Zustellung wichtiger Dokumente
Nachweisbarkeit des Empfangs durch Zustellbestätigung
Höhere Aufmerksamkeit beim Empfänger im Vergleich zu digitalen Nachrichten
Gesetzliche Verpflichtung bei bestimmten behördlichen Mitteilungen
Klassische Postsendungen und ihre Besonderheiten
Standardbrief und Normversand
Der Standardbrief ist die einfachste Form des Postversands ohne besondere Anforderungen oder Nachverfolgungsmöglichkeiten.
Er eignet sich für alltägliche Korrespondenz ohne hohe Priorität oder rechtliche Relevanz.
Einschreiben: Der Nachweis der Zustellung
Das Einschreiben bietet eine erhöhte Sicherheit für wichtige Postsendungen. Jede eingeschriebene Sendung erhält eine eindeutige Registriernummer, die eine Nachverfolgung des Versandweges ermöglicht. Ein wesentlicher Vorteil ist die pauschale Versicherung gegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung bis zu einem Wert von 75 EUR bzw. 100 EUR.
Besonders wichtig für Unternehmen: Das Einschreiben allein gilt nicht automatisch als rechtsgültiger Beweis für die Zustellung.
Die Beweislast für die erfolgreiche Zustellung liegt grundsätzlich beim Absender. Die Österreichische Post bietet jedoch kostenpflichtige Zusatzservices wie einen Übernahmeschein oder den Service “Eigenhändig” an, die als Zustellnachweis dienen können.
Nachnahme: Zahlung bei Lieferung
Die Nachnahmesendung ist ein besonderes Service für Versender, die die Zahlung bei Lieferung wünschen. Der Absender kann einen beliebigen Betrag festlegen, der vom Empfänger vor der Übergabe der Sendung zu entrichten ist. Nach Einziehung wird der Betrag auf das vom Absender angegebene Bankkonto überwiesen.
Diese Versandart wird häufig von Versandhandelsunternehmen als zusätzliche Zahlungsmethode neben Vorauskasse, Kreditkartenzahlung oder Rechnungskauf angeboten. Der Höchstbetrag für Nachnahmesendungen liegt in Österreich bei 3.500 EUR. Zu beachten ist, dass diese Zustellart aufgrund des zusätzlichen Aufwands in der Regel teurer ist als andere Zahlungsarten.
Wertsendungen: Sicherheit für wertvolle Inhalte
Übersteigt der Wert einer Sendung 75 EUR, sollte diese als Wertsendung deklariert werden. Hierfür sind spezielle Wertbrief-Kuverts zu verwenden. Typische Inhalte für Wertsendungen sind Bankomatkarten, Schmuck, Bargeld und wertvolle Dokumente. Bei Sendungen mit einem Wert ab 1.500 EUR muss die Sendung zusätzlich versiegelt werden.
Behördliche Zustellungen: RSa und RSb Briefe
Eine Besonderheit im österreichischen Postsystem sind die behördlichen Zustellungen, die durch RSa- und RSb-Briefe erfolgen. Diese Zustellformen sind gesetzlich geregelt und haben besondere rechtliche Wirkungen.
RSa-Brief: Der “Blaue Brief” für persönliche Zustellung
Der RSa-Brief, auch als “Blauer Brief” bekannt, ist ein behördliches Schriftstück, das ausschließlich gegen Unterschrift an den tatsächlichen Empfänger persönlich übergeben werden darf. Man spricht auch von einer Zustellung “zu eigenen Handen”.
Wichtige Merkmale des RSa-Briefs:
Erkennbar an der blauen Umschlagfarbe
Persönliche Zustellung nur an den Empfänger selbst oder eine Person mit Postvollmacht
Die Verwendung muss im betreffenden Gesetz ausdrücklich angeordnet sein
Bei Abwesenheit erfolgt ein Hinterlegungsversuch mit Verständigung im Briefkasten
Typische RSa-Briefe sind:
Gerichtliche Schreiben (Urteile in Strafsachen, Ladungen)
Verwaltungsstrafen und Strafverfügungen
Einberufungsbefehle des österreichischen Bundesheeres
Datenschutzauskünfte von Behörden
Es existieren zwei Arten von RSa-Briefen: “normale” RSa-Briefe, die auch an Postbevollmächtigte abgegeben werden dürfen, und solche mit dem Zusatz “Nicht an Postbevollmächtigte”, die ausschließlich vom Empfänger selbst entgegengenommen werden müssen.
RSb-Brief: Behördliche Zustellung mit erweiterten Empfangsmöglichkeiten
Der RSb-Brief ist ebenfalls ein behördliches Schriftstück, jedoch mit weniger strengen Zustellvorschriften als der RSa-Brief. Er wird in einem weißen Umschlag versandt und kann auch an Ersatzempfänger zugestellt werden.
Wesentliche Merkmale des RSb-Briefs:
Erkennbar an der weißen Umschlagfarbe
Zustellung auch an Ersatzempfänger möglich (Haushaltsangehörige, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
Hinterlegung bei der zuständigen Postfiliale möglich
Typische RSb-Briefe sind:
Behördliche Bescheide
Neue Reisepässe
Wesentliche Unterschiede zwischen RSa- und RSb-Briefen
Der Hauptunterschied zwischen RSa- und RSb-Briefen liegt in den Zustellvorschriften:
Empfängerkreis:
RSa-Brief: Nur an den Adressaten persönlich oder eine bevollmächtigte Person
RSb-Brief: Auch an Ersatzempfänger wie Familienangehörige oder Arbeitskollegen
Rechtliche Bedeutung:
RSa-Brief: Für besonders wichtige behördliche Mitteilungen, die persönlich zugestellt werden müssen
RSb-Brief: Für behördliche Schreiben mit geringeren Anforderungen an die Zustellung
Umschlagfarbe:
RSa-Brief: Blau
RSb-Brief: Weiß
Zustellprozess und Fristen bei behördlichen Sendungen
Bei behördlichen Sendungen sind die Zustellfristen besonders wichtig, da sie oft rechtliche Konsequenzen haben können. Ist der Empfänger eines RSa- oder RSb-Briefs nicht anzutreffen, wird das Schriftstück bei der nächsten Postfiliale hinterlegt und eine Verständigung im Hausbriefkasten hinterlassen.
Beachtenswert: Mit Beginn der auf der Hinterlegungsverständigung angegebenen Frist gilt das Schriftstück als zugestellt (Zustellfiktion), auch wenn es nicht abgeholt wird. Dies kann bei Rechtsmittelfristen kritisch sein, da durch eine nicht rechtzeitige Behebung wichtige Fristen versäumt werden können.
Seit 1. Jänner 2008 ist nur mehr ein Zustellversuch vorgesehen, da sich der früher übliche zweite Zustellversuch als nicht effizient erwiesen hat.
Besonderheiten bei Nutzung von Coworking Spaces und Virtual Offices
Unternehmen, die ihre Geschäftsadresse in einem Coworking Space oder einem Virtual Office eingerichtet haben, müssen besondere Vorsicht walten lassen, wenn es um den Empfang wichtiger Postsendungen geht. Insbesondere behördliche Zustellungen wie RSa- oder RSb-Briefe können rechtliche Fristen auslösen, die auch dann zu laufen beginnen, wenn das Schreiben nur hinterlegt wurde. Daher ist es essenziell sicherzustellen, dass der Anbieter des Coworking Space oder Virtual Office eine zuverlässige Postannahme und Weiterleitung gewährleistet – idealerweise mit einer Zustellvollmacht oder festgelegten internen Abläufen für eingeschriebene und behördliche Schreiben.
Zustellfiktion und Haftungsrisiken bei Drittadressen
Wird ein behördliches Schreiben an eine Geschäftsadresse in einem Coworking Space oder bei einem Virtual Office hinterlegt und nicht zeitnah entgegengenommen, kann die sogenannte Zustellfiktion greifen. Das bedeutet, dass das Schriftstück auch dann als zugestellt gilt, wenn es nicht persönlich abgeholt wurde. Für Unternehmen entsteht dadurch ein erhöhtes Haftungsrisiko, insbesondere wenn Fristen für Widersprüche oder Rechtsmittel versäumt werden. Empfehlenswert ist es, mit dem Anbieter klare Vereinbarungen über den Postempfang zu treffen und gegebenenfalls eine Empfangsvollmacht auszustellen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Digitale Entwicklungen im Postversand
Interessanterweise werden trotz der zunehmenden Digitalisierung RSa- und RSb-Briefe derzeit nicht im E-Briefkasten der Post zugestellt, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Dies unterstreicht die besondere rechtliche Bedeutung dieser behördlichen Zustellformen, die weiterhin physisch erfolgen müssen.
Tipps für Unternehmen zum richtigen Postversand
Für Unternehmen ist die Wahl der richtigen Versandart entscheidend, um rechtssicher und effizient zu kommunizieren:
Wichtige Vertragsunterlagen: Einschreiben oder Wertsendung verwenden
Mahnungen und Kündigungen: Einschreiben mit Rückschein für Zustellnachweis
Wertvolle Dokumente: Als Wertsendung mit entsprechender Versicherung versenden
Zahlungspflichtige Sendungen: Nachnahme als sichere Zahlungsmethode nutzen
Fazit: Die richtige Postzustellungsart für jede Situation
Auch in Zeiten der Digitalisierung bleibt der physische Postversand ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Die Wahl der richtigen Versandart hängt vom Inhalt, der rechtlichen Relevanz und dem Wert der Sendung ab. Besonders bei behördlichen Schreiben ist die Unterscheidung zwischen RSa- und RSb-Briefen von entscheidender Bedeutung.
Für Unternehmen empfiehlt es sich, die verschiedenen Postzustellungsarten zu kennen und gezielt einzusetzen, um rechtssicher zu kommunizieren und wichtige Dokumente zuverlässig zu versenden. Trotz des digitalen Wandels werden physische Postsendungen, insbesondere behördliche Zustellungen, auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.
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