01.01.2025

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Gesetzesänderung für Home Office in Österreich

Am 1. Januar 2025 tritt in Österreich das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG) in Kraft. Dieses Gesetz modernisiert die bisherigen Regelungen rund um Home-Office und Tele-Arbeit und passt sie an die aktuellen Arbeitsbedingungen an.

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Coworking in Austria

Am 1. Januar 2025 tritt in Österreich das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG) in Kraft. Dieses Gesetz modernisiert die bisherigen Regelungen rund um Home-Office und Tele-Arbeit und passt sie an die aktuellen Arbeitsbedingungen an. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich auf einige Neuerungen einstellen.

The future of work is remote.” - Das Zukunft der Arbeit ist remote. (Zitat von Matt Mullenweg, CEO von Automattic, 2019)

Was versteht man unter Tele-Arbeit?

Das Telearbeitsgesetz definiert Tele-Arbeit als regelmäßige Arbeitsleistungen, die außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmens erbracht werden – sei es zu Hause oder an einem anderen selbst gewählten Ort. Dabei kommt Informations- und Kommunikationstechnologie zum Einsatz. Der Begriff Home-Office wird somit offiziell auf alle Formen der Tele-Arbeit ausgeweitet.

Wesentliche Änderungen ab 2025

Flexible Arbeitsorte

  • Tele-Arbeit ist nicht mehr auf das eigene Zuhause beschränkt. Arbeitnehmer:innen können ihre Aufgaben nun auch in Cafés, Parks, Coworking-Spaces oder sogar im Urlaub erledigen – sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen dies schriftlich vereinbaren.

Unfallversicherungsschutz

  • Es wird zwischen Tele-Arbeit im engeren Sinn (z. B. im eigenen Zuhause oder in Coworking-Spaces) und Tele-Arbeit im weiteren Sinn (z. B. in Cafés oder Parks) unterschieden.

  • Im engeren Sinn: Der Unfallversicherungsschutz gilt sowohl für die Arbeitsleistung als auch für die Wege dorthin.

  • Im weiteren Sinn: Nur die unmittelbare Arbeitsleistung ist versichert, nicht jedoch die Wege zu den Arbeitsorten.

Home Office Pauschale

  • Die bisherige Home-Office-Pauschale wird durch die Tele-Arbeits-Pauschale ersetzt. Pro Tele-Arbeitstag können 3 EUR für bis zu 100 Tage jährlich steuerfrei ausgezahlt werden. Wichtig: Die Anzahl der Tele-Arbeitstage muss auf dem Jahreslohnzettel (L16) angegeben sein.

Die Bedingungen für den steuerfreien Bezug der Telearbeitspauschale bleiben unverändert. Das Pauschale kann weiterhin mit bis zu 3 Euro pro ausschließlich im Homeoffice verbrachten Arbeitstag gewährt werden und ist auf maximal 100 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Ein kleines Beispiel:

  • Ein Arbeitnehmer arbeitet 80 Tage im Jahr ausschließlich im Homeoffice.

  • Die Telearbeitspauschale beträgt 3 Euro pro Tag.

Berechnung: 80 Tage × 3 Euro/Tag = 240 Euro

Der Arbeitnehmer erhält in diesem Fall eine steuerfreie Telearbeitspauschale von insgesamt 240 Euro für das Jahr.

Schriftliche Vereinbarung

  • Tele-Arbeit kann nicht einseitig angeordnet werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmende müssen schriftlich festhalten, wo und wie Tele-Arbeit stattfindet. Bereits bestehende Home-Office-Vereinbarungen bleiben gültig, können jedoch um weitere Arbeitsorte ergänzt werden.

Arbeitsmittel

  • Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, digitale Arbeitsmittel bereitzustellen. Alternativ können die Parteien vereinbaren, dass Beschäftigte ihre eigenen Geräte nutzen. In diesem Fall müssen Arbeitgeber die angemessenen Kosten übernehmen.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Das neue Telearbeitsgesetz stärkt die Flexibilität und Rechtssicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte. Unternehmen sollten bestehende Home-Office-Regelungen prüfen und an die neuen Vorschriften anpassen. Schriftliche Vereinbarungen, klare Absprachen zu Arbeitsmitteln und die korrekte Erfassung der Tele-Arbeitstage sind dabei essenziell.

Weitere Fragen und Referenzen

Weitere Details zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen findest du in den folgenden Links.

BMF Infos zur Home Office Pauschale

Telearbeitsgesetz