23.02.2025

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Förderungen für Coworking Space in Österreich

In 2025 gibt es in Österreich Förderungen für Coworking Spaces, die vor allem Gründer:innen und kleine Unternehmen unterstützen. Von Mietkostenzuschüssen bis hin zu speziellen Coworking-Förderungen – profitiere von finanzieller Unterstützung für flexible Arbeitsplätze. 🚀

3 Min. Lesezeit

Förderungen für Coworking Space in Österreich

Arbeitsplatzförderungen in Graz

Die Stadt Graz unterstützt Gründer:innen durch die Richtlinie Coworking und Mietförderung für Geschäftsflächen bei der Anmietung von Geschäftsflächen oder Coworking-Arbeitsplätzen. Antragsberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen, deren Gründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die im Grazer Stadtgebiet ansässig sind. Das Geschäftsmodell muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: klimafreundlich, innovativ/kreativ oder gesellschaftlich nachhaltig.

Förderhöhe:

  • Mietförderung: 50 % der Nettomietkosten für maximal 12 Monate, bis zu einer Obergrenze von 5.000 €. Es werden monatliche Nettomieten bis zu 12 €/m² anerkannt; darüber hinausgehende Beträge sind nicht förderfähig.

  • Coworking-Förderung: 50 % der Nutzungspauschale (ohne Steuern) für maximal 12 Monate, bis zu einer Obergrenze von 2.500 €.

Weitere Details finden Sie in der offiziellen Richtlinie der Stadt Graz:

Förderantrag

Richtline für Coworking Spaces der Stadt Graz

Die Stadt Graz mit einem Blick vom Schlossberg.

Arbeitsplatzförderungen in Niederösterreich

Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet ihren Mitgliedern eine Förderung für die Nutzung von Coworking Spaces an. Gefördert werden stundenweise sowie halb- und ganztägige Buchungen von Besprechungsräumen; die Anmietung fester Arbeitsplätze ist ausgeschlossen.

Förderhöhe:

  • Erstattung des gesamten Nettorechnungsbetrags pro Nutzungseinheit, jedoch maximal 450 € pro Kalenderjahr und Mitglied.

Voraussetzungen:

  • Die Förderung steht ausschließlich Mitgliedern der Fachgruppe UBIT Niederösterreich zur Verfügung.

  • Die Buchung muss bei einem Coworking Space aus dem von der Fachgruppe bereitgestellten Pool erfolgen.

  • Nach der Nutzung ist innerhalb von 4 Wochen eine Kopie der Rechnung zusammen mit der Bankverbindung per E-Mail an ubit@wknoe.at zu senden.

Beispiel:

Ein Mitglied der Fachgruppe UBIT bucht einen Besprechungsraum für einen halben Tag und erhält dafür eine Nettorechnung über 100 €. Nach Einreichung der Rechnung bei der Fachgruppe wird der Betrag von 100 € auf das angegebene Bankkonto erstattet. Dieses Mitglied kann im laufenden Kalenderjahr noch weitere Förderungen bis zu einem Gesamtbetrag von 350 € in Anspruch nehmen.

Bitte beachte, dass die Förderung nur gewährt wird, solange das dafür vorgesehene Budget der Fachgruppe nicht ausgeschöpft ist. Weitere Details finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Weitere Details:

WKO Informationsblatt

Arbeitsplatzförderungen in Leoben

Die Stadt Leoben unterstützt Selbstständige mit einer Förderung für Coworking Spaces.

Förderhöhe:

  • 50 % der Nettokosten, maximal 125 € pro Monat

  • Förderzeitraum: mindestens 6, maximal 12 Monate

Voraussetzungen:

  • Nutzung eines Coworking Spaces in Leoben mit mindestens 5 Arbeitsplätzen

  • Vertrag muss nach dem 1. Juli 2023 abgeschlossen worden sein

  • Auszahlung erfolgt quartalsweise nach Vorlage der Zahlungsbestätigungen

Diese Förderung erleichtert Selbstständigen den Zugang zu flexiblen Arbeitsplätzen und unterstützt die lokale Wirtschaft.

Weitere Details:

Stadt Leoben

Arbeitsplatzförderung für in Klagenfurt

Förderhöhe:

  • Im 1. Jahr: 50 % der monatlichen Nettomiete

  • Im 2. Jahr: 40 % der monatlichen Nettomiete

  • Im 3. Jahr: 30 % der monatlichen Nettomiete

  • Gefördert wird max. 40 m² für betriebliche Zwecke

  • Die Förderung gilt für bis zu 3 Jahre

Voraussetzungen:

  • Unternehmen aus der Kreativwirtschaft

  • Ansiedlung in einem von der Stadt Klagenfurt anerkannten kreativwirtschaftlichen Gemeinschaftsbüro

  • Unternehmen muss klein sein (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz <10 Mio. €)

  • Nachweis der Gewerbeberechtigung erforderlich

Beispiel:Ein Unternehmen mietet 30 m² Bürofläche mit einer monatlichen Nettomiete von 600 €.

  • 1. Jahr: 50 % Förderung → 300 € Erstattung pro Monat

  • 2. Jahr: 40 % Förderung → 240 € Erstattung pro Monat

  • 3. Jahr: 30 % Förderung → 180 € Erstattung pro Monat

Die maximale Förderlaufzeit beträgt 3 Jahre. Wird der Mietvertrag vorzeitig beendet, kann eine anteilige Rückzahlung erforderlich sein

Weitere Details:

Wirtschaftsservice Klagenfurt

Der Wörthersee, ein Wahrzeichen der Stadt Klagenfurt.

Arbeitsplatzförderungen in Vorarlberg

Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) Vorarlberg bietet ihren Mitgliedern eine Förderung für die Nutzung von Coworking Spaces an.

Förderhöhe:

  • Erstattung des gesamten Nettorechnungsbetrags pro Nutzungseinheit, jedoch maximal 300 € pro Kalenderjahr und Mitglied.

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigung: Mitglieder der Fachgruppe UBIT Vorarlberg.

  • Besprechungsraum-Nutzung: Stundenweise, halb- oder ganztägige Nutzung von Besprechungsräumen für Meetings mit Kunden, Partnern oder interne Besprechungen. Die Nutzung kann im Block oder über einen Zeitraum von maximal 2 Monaten verteilt erfolgen.

  • Arbeitsraum-Nutzung (Monatsvereinbarung/Fixdesk): Mitglieder, die vor Ort fachspezifische UBIT-Betreuung anbieten, können eine Monatsvereinbarung nutzen. Vereinbarungen, die einer Miete ähneln (z. B. mit Kaution oder Mindestvertragsdauer), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ablauf:

  1. Auswahl eines Coworking Spaces aus dem von der Fachgruppe bereitgestellten Pool.

  2. Direkte Vereinbarung des gewünschten Termins und Angebots mit dem Anbieter.

  3. Bezahlung der Rechnung durch das Mitglied.

  4. Einreichung einer Kopie der Rechnung, einer Überweisungsbestätigung und der Bankverbindung innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungserhalt per E-Mail an bc@wkv.at.

  5. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Erstattung des Nettorechnungsbetrags bzw. des maximalen Förderbetrags auf das angegebene Bankkonto.

Beispiel:

Ein UBIT-Mitglied bucht einen Besprechungsraum für einen halben Tag und erhält dafür eine Nettorechnung über 150 €. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der Fachgruppe wird der Betrag von 150 € auf das angegebene Bankkonto erstattet. Das Mitglied kann im laufenden Kalenderjahr noch weitere Förderungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150 € in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Erstattung nicht besteht, wenn der maximale Betrag von 300 € pro Jahr bereits erreicht ist oder das dafür vorgesehene Budget der Fachgruppe ausgeschöpft ist.

Weitere Details:

WKO Informationsblatt

Liste der Coworking Spaces

Zur Zeit geschlossene Förderungen

(Geschlossen) Bundesweite Förderung: Raum.Hub.Space.IT_up!

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Initiative „Raum.Hub.Space.IT_up!“ ins Leben gerufen, um innovative Arbeits- und Begegnungsräume mit moderner digitaler Ausstattung zu unterstützen. Ziel ist es, Coworking Spaces in ganz Österreich weiterzuentwickeln und speziell die digitale Infrastruktur dieser Arbeitsplätze zu verbessern.

Förderhöhe:

Maximal 85.000 € pro Projekt für die Anschaffung von IT-Equipment, Software und digitale Arbeitsmittel

Bis zu 75 % der Kosten werden gefördert

Voraussetzungen:

• Antragsteller müssen Klein- oder Mittelunternehmen (KMU) sein

• Die Fördermittel sind für die digitale Ausstattung und Vernetzung von Coworking Spaces vorgesehen

• Es müssen innovative Nutzungskonzepte für flexible Arbeitsplätze präsentiert werden

Weitere Informationen & Antrag:

Raum.Hub.Space.IT_up! auf der FFG-Website

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